Das Präsidium hat gemäß Absprachen mit dem FB40 die „Meldung Einzelmaßnahme“ für unseren Verein zur Erstellung des „Maßnahmeplanes“ (MP) am 05.09.2013 fristgerecht übergeben inklusive der Angabe der in Aussicht gestellten Förderung durch Lotto-Toto GmbH als maßnahmebezogene Spende. Die Höhe des Gesamtschadens wurde vom FB 40 nach deren vorläufiger Einschätzung eingetragen (200 TEUR in 2014 und der Rest in 2015).
Am 12.09.2013 wurde unsere Meldung gemeinsam mit denen anderer hochwassergeschädigter Einrichtungen der Stadt Magdeburg beim Landesverwaltungsamt Halle eingereicht. Termin war hier der 15.09.2013.
Das Landesverwaltungsamt hat nun gemäß der „Richtlinie (RL) über die Gewährung von Zuwendungen zur Beseitigung der Hochwasserschäden 2013 vom 02.08.2013“ alle „Meldung Einzelmaßnahmen“ zu einem landesweiten MP zusammengefasst und diesen dem Ministerium der Finanzen mit den sich daraus in den einzelnen Jahren ergebenden voraussichtlichen Mittelabforderungen mitgeteilt (siehe RL, Abschnitt 5.2.4).
Die für die Bewilligung von Zuwendungen (Fördermitteln) zuständige Stelle ist im Falle von Schäden an Sportstätten die Investitionsbank (IB) Sachsen-Anhalt. Anträge sind von Antragsberechtigten spätestens bis zum 30.06.2014 zu stellen. Diese Anträge sind durch Gutachten entsprechend zu untermauern. Die Bescheidung soll dann in der Regel bis zum 31.12.2014 erfolgen (siehe RL, Abschnitt 5.1).
Auf der vom Landessportbund organisierten Informationsveranstaltung vom 28.08.2013 mit der IB (Fördermittelauszahler), dem „Wiederaufbaustab Hochwasser der Staatskanzlei Sachsen Anhalt“ (u.a. ausarbeitende Institution der RL) und Mitarbeiter des Landesverwaltungsamtes Halle wurde den hochwassergeschädigten Einrichtungen und Vereinen die Möglichkeit suggeriert, dass auch Sportvereine mit Einverständnis der Gebäudeeigentümer die Antragstellung der Fördermittel und anschließende Sanierung nach dem Hochwasser übernehmen können. Von unserem Verein nahmen Mario und Alex daran teil. Herr Struhkamp (stellvertretender Leiter des Wiederaufbaustabes Hochwasser der Staatskanzlei) wollte sich diesbezüglich für die Vereine einsetzen.
Die weitere Entwicklung ergab dann allerdings die Tatsache, dass es doch zu große Bedenken seitens der Staatskanzlei gab und nun nur die Eigentümer der Sportstätten die Zuwendungen/Fördermittel bei der IB beantragen können und auch erhalten werden.
Der Stadtrat von Magdeburg hat dann am 09.09.2013 in seiner Stadtratssitzung beschlossen, die durch erforderliche Gutachten und Entwurfsplanungen, die Grundlage der Fördermittelanträge sind, entstehenden Kosten aus seinem Haushalt außerplanmäßig bereitzustellen ,ohne jedoch zu klären woher das Geld kommen soll.
Mario hat per 13.09.2013 einen Antrag auf Übernahme der Bauherrenschaft gegenüber der Stadt / FB40 gestellt, da es zu diesem Zeitpunkt hieß, dass es in der darauf folgenden KW eine Entscheidung zwischen der AG Hochwasser und FB40 geben würde.
Letzte Informationen vom FB40 die Mario am 04.11.2013 dazu erhalten hat ist , dass es einen Entwurf zum Vertrag (Übernahme der Bauherrenschaft) gibt und dieser noch vom Rechtsamt, der IB und LSB geprüft werden soll.
An dieser Stelle könnten wir nach Unterzeichnung des Vertrages mit der Stadt in das Geschehen unterstützend und hoffentlich beschleunigend eintreten.
Genaueres kann an dieser Stelle jedoch noch nicht gesagt werden, da wir den Vertragsentwurf inhaltlich nicht kennen.
Ulli Lenz (Trakon Lenz GmbH / Bau- und Tragwerksplanung, Bauüberwachung) und unser Mitglied Matthias Rau (Steinblock Architekten) haben sich bereiterklärt hier in Vorleistung zu gehen, um das erforderliche Gutachten für uns schnellstmöglich zu erstellen. Damit können dann theoretisch die Fördergelder bei der IB für unsere „Einzelmaßnahme“ beantragt werden. Danach müssen wir gemeinsam mit der Stadt auf die „Bescheidung“, also auf Zuwendung von der IB warten.
Soweit zu den Neuigkeiten der letzten Wochen. Bei Fragen könnt Ihr Euch natürlich jederzeit an den Vorstand wenden.
Mit ruderkameradschaftlichem Gruß
Vorstand MRC e.V.